Die Gutachterinnen

Forensische Psychologie

Forensische Psychologie

Forensische Psychologie ist die Anwendung von  psychologischen Theorien und Methoden im Rechtswesen, im Gerichtsverfahren.

Vor Gericht ergeben sich in unterschiedlichen Rechtsgebieten nicht selten Fragestellungen, bei denen psychologischer Sachverstand benötigt wird. Das Gericht beauftragt dann einen psychologischen Sachverständigen, welcher im Auftrag des Gerichts unter dem Neutralitätsgebot ein Gutachten erstellt.

Wir erstellen psychologische Gutachten für die Rechtsbereiche Strafrecht, Familienrecht und im Sozialrecht.

"Was gehört nun dazu, die Menschen recht zu beobachten? Ein großes Interesse sie kennen­zulernen, eine große Unpartei­lichkeit in ihrer Beurteilung, ein Herz, so gefühls­empfänglich, dass es alle Leiden­schaften der Menschen begreift und doch ruhig genug ist, um nicht in sie verstrickt zu werden.“

Jean-Jacques Rousseau

Gutachten

Strafrecht

Glaubhaftigkeit, Schuldfähigkeit

Familienrecht

Sorgerecht, Kindeswohlgefährdung

Sozialrecht

Sozialrecht

Leitbild, Qualität, Arbeitsweise

Wir sind uns der Tragweite und Verantwortung unserer Gutachteraufgabe bewusst. Wir legen höchste Ansprüche an unsere Arbeit und begegnen allen zu Begutachtenden auf Augenhöhe, mit Wertschätzung und Respekt. Dabei arbeiten wir gleichzeitig unabhängig, neutral und objektiv. 

Unsere rechtspsychologische Arbeit basiert auf wissenschaftlichen Grundlagen und entspricht allen von psychologischen und juristischen Fachgesellschaften etablierten Anforderungen und Richtlinien.

Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht der AG Familiengutachten, begleitet durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 2015

Mindeststandards der Glaubhaftigkeitsbegutachtung, BGH 1StR, 30.07.1998, 618/98 

Mindestanforderungen für Schuldfähigkeitsgutachten, Boetticher, A., Nedopil, N., Bosinski, H. A., & Saß, H. , 2007

Qualitätsmerkmale in der familienrechtspsychologischen Begutachtung, Salewski & Stürmer, 2014

Alle Mitarbeiter verfügen über eine universitäre Ausbildung im Studienfach Psychologie und sind Dipl.-Psych. oder M.Sc. Psych. sowie in Teilen zusätzlich als Psychotherapeuten approbiert. Alle Gutachten stehen unter der Gesamtverantwortung und Qualitätskontrolle der Inhaberin Dipl.-Psych. und M.Sc. Rechtspsych. Esther Bockwyt.

Besonderheiten: Zusätzlich vertiefte Experten-Kenntnisse im Bereich der klinischen Psychologie (psychischer Erkrankungen) ermöglichen uns in allen Gutachtenbereichen, sofern gegeben, deren validen Einbezug bezüglich der Auswirkungen auf relevante Kriterien/Fragestellungen.

  • Neutralität - 100%
  • Transparenz - 100%
  • Wissenschaftlichkeit - 100%
  • Fairness - 100%
  • Respekt vor allen zu Begutachtenden - 100%

SKILLS

  • Rechtspsychologie - 100%
  • Klinische Psychologie- 100%
  • Psychologische Diagnostik - 100%

Ein Wort zum Vertrauen...Angst vor dem Gutachter?

 

Da auch Gutachter Menschen wie alle anderen sind, gehen natürlicherweise auch bei ihnen in der Begegnung mit anderen Menschen menschliche Regungen, also emotionaler Art, einher. Psychologische Experten müssen befähigt sein, durch sog. Selbsterfahrung in ihrer Berufsausbildung und fortlaufend, solche in die Arbeit beeinflussender Art Anteile bei sich selbst aus ihrer Arbeit herauszuhalten. Sollte ihnen letzeres in Einzelfällen nicht möglich sein, haben sie den Auftrag abzulehnen. Gutachter dürfen auch ihre Kontakt-Arbeit mit den zu Begutachtenden nicht für eigene Zwecke nutzen, also missbrauchen, darunter fallen auch emotionale Zwecke, z.B. narzisstischer Art. 

Wir verstehen unserer Gutachter-Tätigkeit in diesem Sinne als verantwortungsvolle Aufgabe und als Dienstleistung wie Hilfestellung.

Der Gutachter-Beruf ist in der jüngeren Vergangenheit in der Öffentlichkeit und Medienberichterstattung in Teilen schlecht weggekommen. Fachlich-mangelhafte Gutachten häuften sich, in die Kritik geriet zu Recht die weitestgehend fehlende gesetzliche Grundlage über die Qualifikationen psychologisch-tätiger Gutachterinnen.

Meiner Auffassung nach müssen psychologische Gutachter angesichts des hohen Anspruchs, den die Aufgabe an sie stellt, eine umfangreiche psychologische Grund-Ausbildung im Studienfach Psychologie an Universitäten durchlaufen haben (mit Diplom o. M.Sc. Abschluss) sowie zusätzlich eine spezifische rechtspsychologische Ausbildung. Eine solche wird an wenigen spezialisierten psychologisch-universitären Abteilungen sowie beim Berufsverband für Psychologen (BDP) durchgeführt.

Auch diese Gegebenheiten tragen sicherlich nicht zum Vertrauen ggü. psychologischen Gutachtern bei.

 

 

Als Gründerin und Inhaberin liegt mir das hohe fachliche Niveau unseser Arbeit, das unzertrennbar mit Objektivität sowie einer Begegnung auf Augenhöhe verbunden ist, besonders am Herzen.

Wenn Menschen sich von einem anderen Menschen begutachten lassen (sollen) und hierbei wichtige Rechte, Umstände, Bedürfnisse und Gefühle in ihrem Leben berührt werden, geht dies natürlicherweise in der Regel zunächst mit einem unbehaglichem Gefühl einher. Fragen wie "Wird dieser mir fremde Mensch, der mich begutachtet, mich und meine Situation richtig verstehen, wird er objektiv beurteilen?" gehen durch den Kopf. Es entsteht dann häufig entsteht eine gewisse innere Anspannung. Dies ist vollkommen nachvollziehbar und geht den meisten Menschen so.

Objektiv betrachtet beinhaltet eine jede Gutachter-Situation ein Machtgefälle, so wie dies auch vor Gericht oder in anderen Situationen mit einer Ungleichverteilung an Einflussnahme/Entscheidungsgewalt und an "Bedürftigkeit" der Fall ist. Es besteht eine sog. asymmetrische Beziehung (eine Beziehung mit mehreren nicht-wechselseitigen Elementen, Beispiele: Lehrer - Schüler, Eltern - Kind, Therapeut/Arzt - Patient). 

Unserer Auffassung nach müssen psychologische Gutachter nicht nur über spezifische fachlich-inhaltliche Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, sondern sich der skiziierten Asymmetrie und der hiermit einhergehenden besonderen Verantwortung bewusst sein und mit ihr professionell umgehen.

Die zu Begutachtenden sind objektiv zu begutachten. Das bedeutet, dass beispielweise Faktoren wie (Anti-/Sym-) - Pathien, persönliche Einstellungen, politische Haltungen, aber auch Persönlichkeitsmerkmale des Gutachters keinerlei Rolle bei der Beurteilung spielen dürfen. Die Gutachter müssen sich solcher Faktoren bewusst sein und sie aus ihrer Arbeit heraushalten.

Ein Beispiel: So ist bspw. im Rahmen von Sorgerechts-Fragestellungen am Kindeswohl orientiert zu begutachten. Dem Kindeswohl zuträglicher kann unter Umständen auch der Hauptlebensmittelpunkt bei einem Elternteil (z.B. bei dem Kindesvater, statt bei der Kindesmutter) sein, wenngleich der Kindesvater bspw. in der Vergangenheit gewalttätig gegenüber der Kindesmutter war, ein Faktor, der wiederum Einfluss auf einzelne Kriterien hat, die bei der Beurteilung für das Kindeswohl eine Rolle spielen, aber mit anderen Faktoren in Beziehung stehen und fachlich-psychologisch miteinander sorgfältig abgewogen werden, und zwar rein hinsichtlich des über allem stehenden Wohl des Kindes. Moralische Urteile, eigene Einstellungen, Antipathien etc., hier bspw. ggü. der früheren Gewalttätigkeit, dürfen in die gutachterliche Arbeit nicht mit einfließen.

 

Wir möchten daher dieses oft schon vorab bestehende Misstrauen ganz offen thematisieren und bewusst machen, anstatt es unausgesprochen, aber dennoch beeinflussend wirken zu lassen und Sie in Ihrem eigenen Sinne gerne einladen, einen alternative Blick auf die Begutachtungssituation zu entwickeln.

Wenngleich die beschriebene Asymmetrie zwischen Gutachterinnen und zu Begutachtenden nicht zu verleugnen ist, schließt diese Grundsituation keinesfalls aus, dass mit ihr, wie beschrieben, angemessen-professionell und letztlich zum Wohl aller Beteiligten umgangen wird. Zum Wohle aller Beteiligten kann letztlich auch bedeuten, dass das Ergebnis einer Begutachtung zunächst und auf den ersten Blick für den einzelnen Part "negativ" ausfällt, langfristig aber auch in seinem/ihrem Sinne sein kann, z.B. eine höhere Chance auf gesündere und stabile Eltern-Kind-Beziehungen entstehen kann, wenn der Hauptlebensmittelpunkt des Kindes nicht wie gewünscht entsteht. So sind wir davon überzeugt, dass wir in allen Fällen auf langfristige Sicht niemals eine Schlussfolgerung ziehen, die einem Beteiligten schadet, sondern eine, die allen Beteiligten nützt. So sind wir davon überzeugt, dass eine dem Kindeswohl-dientliche Schlussfolgerung für das gesamte Familiensystem hilfreich und ggf. heilsam ist. Wir sind davon überzeugt, dass bspw. die gutachterliche Feststellung über eine nicht-erlebnisbasierte Aussage zu einer Beschuldigung über eine begangene Straftat mittel- und langfristig psychisch hilfreich für die falschbeschuldigende Person ist, weil sie dazu beiträgt, sich Realitäten zu stellen, statt mit einer Unwahrheit und all ihren Konsequenzen auf realer und psychischer Ebene zu leben.

Unsere Arbeit soll dazu dienen, dem Gericht eine Entscheidung zu treffen und damit auch eine Lösung, auch für die zu Begutachtenden, zu finden. Unserer Erfahrung nach ist es hilfreich, wenn Sie unsere Arbeit als Dienstleistung und Hilfestellung betrachten können, die - wenngleich i.d.R. nicht durch Sie, sondern die Judikative beauftragt - gleichzeitig Ihnen zu Nutze kommt. Eine solche Haltung, die Begutachtung als Chance zu sehen, ermöglicht Ihnen, mit mehr Ruhe und Zuversicht am Begutachtungsgeschehen teilzunehmen.

Wir möchten Sie einladen, auf unser hier beschriebenes professionelles Vorgehen zu vertrauen. Gleichzeitig laden wir Sie dazu ein, sollten Sie im Begutachtungsprozess das Gefühl haben, missverstanden zu werden o.Ä. dies offen mit uns zu thematisieren. Auch Kritik Ihrerseits an unserer Arbeit hat keinerlei (negative) Auswirkungen für Sie auf den Begutachtungsprozess und das Begutachtungsergebnis.

Wir verstehen

Menschen. Lebensgeschichten. Beweggründe. Konflikte.

Psychologische Sachverständigen-Praxis Die Gutachterinnen

Standort(e)

 

Recklinghausen

 

Anschrift

 

Paulusanger 8

45657 Recklinghausen